Urquattrofelgen auf dem 200er

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dario
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Urquattrofelgen auf dem 200er

#1 Beitrag von dario »

Hallo zusammen

An der Retro Classic in Stuttgart hatte ich mich mit jemandem aus der IG über Urquattrofelgen auf dem 200er unterhalten - leider weis ich nicht mehr mit wem :oops:

Soviel ich weis, gibt es einige Leute, die die 8x15er Uri-Felgen auf dem 200er fahren. Welche Bereifung habt ihr montiert? Lässt sich das ohne grössere Karosseriearbeiten fahren?

schöne Grüsse
Dario

PS: über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden, bin jedoch sicher, dass dieses Thema schon diskutiert wurde.

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Uwe_S
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#2 Beitrag von Uwe_S »

Hallo Dario,

derjenige auf der Retro Classic war wohl ich ;-)

Habe die 8x15 mit der oiginal 200er Bereifung (205/60/15) montiert, Eintragung war kein Problem, ist so von Audi freigegeben.

Hatte aber hinten das Problem, daß die Reifen am Radlauf beim starken Einfedern streiften. Nach Umlegen der Radlaufkante und Verwendung von Federwegbegrenzern ist Ruhe.

Falls Du noch Fragen hast, melde Dich!

Viele Grüße
Uwe
Audi 200 5E Bj 82, Klima, Automatik, Gobi
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dario
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#3 Beitrag von dario »

Hallo Uwe

Danke für die Info! Ist die Freigabe ein offizielles Schreiben von Audi? Wo bekommt man sowas her?

Mal schauen ob die MFK (CH-TÜV) das akzeptiert.

schöne Grüsse
Dario

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Andi T.
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#4 Beitrag von Andi T. »

Hallo Dario,

habe vor langem mal dieses Bild von der ABE im Netz gefunden. Vielleicht ist es eine Orientierungshilfe. Die ABE Nummer steht zumindest drauf. Sind aber 215er Reifen in der ABE, nicht 205er.

Bild


Viele Grüße,

Andreas

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dario
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#5 Beitrag von dario »

Coole Sache, Danke Andreas.

Nimmt mich ja extrem Wunder ob sowas in der CH akzeptiert wird. Zur Sicherheit klär ich das noch mit dem Importeur ab.

schöne Grüsse
Dario

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audidiesel
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#6 Beitrag von audidiesel »

Die ABE kann jeder GTÜ Partner ausfindig machen.
Es sind aber nur die 215/50 R15 aufgeführt.
Als Auflagen sind aufgeführt:
1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren
zu entnehmen.
2) Wird eine in dieser Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführte
Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs genehmigt ist, ist unter
Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfers für den Kraftfahrzeuqverkehr
über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine
erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde
(Zulassungsstelle) zu beantragen
(§ 19 Abs. 2 StVZO).
3) Das Fahrwerk, sowie die Brems- und Lenkungsaggregate
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt
werden, dem Serienstand entsprechen.
4) Bei Verwendung schlauchloser Reifen sind nur GuTmniventile
43 GS/11,5 DIN 7780 zulässig.
Bei Verwendung von Reifen mit Schlauch sind nur Gummiventile
38/11,5 DIN 7774 oder gerade Ventile 40 G DI. 7771
zulässig.
5) Gegebenenfalls ist durch Abschleifen oder Umbördeln der
Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
6) Um eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen
sicherzustellen, müssen, sofern nicht bereits serienmäßig
vorhanden, geeignete Verbreiterungen an den Radhäusern
angebracht werden.
7) Zur Befestigung der Sonderrider dürfen nur die serienmäßigen
Radschrauben verwendet werden.
8) Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr über den vorschriftsmäßigen Zustand
den Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu
beantragen (§ 19 Abs. 2 StVZO).
9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten
nicht verwendet werden können.
Audi 100 CS Diesel BJ 09/82

Familienkutsche: T4 Multivan TDI 1999
Sommerauto: Treser Polo GT Cabrio 55kW 1993
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audi-classic
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#7 Beitrag von audi-classic »

Moin,moin, fahre selber die Uris, natürlich in Weiss, mit 225/50ZR15 ohne was umzuarbeiten, schleift auch nicht, Fahrwerk drinn und hinten Anschlaggummis,Diese auch wegen Wohnwagen

Gruss Detlef

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US-Audifan
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#8 Beitrag von US-Audifan »

@audidiesel:

Hi,

wenn ich so Deinen Beitrag lese, wird mir bewusst, dass doch manche Dinge bei uns wesentlich einfacher sind. ;-)

In Deutschland: Siehe Deinen ausfuehrlichen Beitrag

In USA: Raeder montieren, losfahren. Das war's. :mrgreen:
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festerbestertester
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#9 Beitrag von festerbestertester »

Das stimmt wohl :wall:
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#10 Beitrag von audi-classic »

Moin,moin, da mache ich doch den Amerikaner, draufbauen und fahren

Gruss Detlef, nachn Tüv läuft er auch nicht sicherer

turbaxel
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#11 Beitrag von turbaxel »

Alles hat seine Vor- und auch Nachteile.

Moderne Fahrzeuge der unteren Mittelklasse laufen mittlerweile 230km/h.
Da sollte man imo auch verdammt sicher gehen, dass die Kombi Wagen/Felge/Reifen das problemlos aushält. Jahrelang.

In den USA sieht das nunnmal völlig anders aus. Trotzdem gabs selbst dort genügend Bling-Bling-Felgen die schon so die Grätsche machten.
Alles Gute,
turbaxel

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US-Audifan
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#12 Beitrag von US-Audifan »

Hi,

"In den USA sieht das nunnmal völlig anders aus. Trotzdem gabs selbst dort genügend Bling-Bling-Felgen die schon so die Grätsche machten"

Die paar Leute die manchmal richtig schnell fahren wollen achten ganz bestimmt darauf, dass die passenden Felgen mit den passenden Reifen montiert sind.

Die Bloedmaenner mit billigen Bling-Bling Felgen verklagen eben den Hersteller der Felgen, der Reifen und den Reifenhaendler falls was passiert.
:wall: :down: :down:

Der TUEV hat ganz bestimmt seine Berechtigung, aber den ganzen Behoerdenkram mit Eintragungen etc. halte ich fuer deutlich ueberzogen.
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festerbestertester
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#13 Beitrag von festerbestertester »

Ganz genau!

Gruß
Henning
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cd 5e poxe
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#14 Beitrag von cd 5e poxe »

So schauts aus :up:
Menschen,die langsam fahren,sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten (Ayrton Senna) :-)


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turbaxel
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#15 Beitrag von turbaxel »

Das der TÜV bei Prüfungen etwas überzieht und beim Rest extrem Paragraphen reitet ist ganz klar kommerzielles Eigeninteresse. Wer durchfällt kommt wieder :P
Was mir gerade einfällt:

2x 4x108er Verbreiterungsplatten für den B3/B4: ca. 50 Euro. Eintragung ca.: 70 Euro.
Ein nicht funktionierendes Nebelschlusslicht (ich habe danach suchen müssen, da nie verwendet) ist jetzt ein schwerer Mängel = Durchgefallen.
Das jährliche Lobbying für den einjährigen TÜV hat hier keiner vergessen.

Bei Felgen+Reifen (s.o.) hört aber auch bei mir der Spass auf. Die müssen absolut sicher sein.
Alles Gute,
turbaxel

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