Wie sieht es hier überhaupt mit dieser " DSGVO" aus, welche ab Morgen in Kraft tritt

Darf man dann noch Fotos/Filme hochladen, wo Gesichter und Kennzeichen zu erkennen sind


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Schon Webseitenaufruf datenschutzrelevant
Diese Rechtsposition wird sich auch durch die DSGVO nicht ändern, denn deren Erwägungsgrund 30 stellt klar, dass IP-Adressen als „Online-Kennungen“ und damit als personenbezogene Daten zu betrachten sind. Da selbst bei einem reinen Lesezugriff auf eine Homepage automatisch die IP-Adresse übermittelt wird, fällt allein deswegen das Bereitstellen einer Webseite in den Geltungsbereich der DSGVO.
Gruß Axel.
PS: Diverse Seiten sind schon nicht erreichbar
